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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5496
OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.05.2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05 (https://dejure.org/2006,5496)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Beseitigung einer Werbeeinrichtung an einer Giebelwand nach Ablauf des Mietvertrages; Nutzungsrechte der Parteien an einer im Miteigentum stehenden Giebelwand nach Abriss des Hauses bei Beabsichtigung einer Neuerrichtung

  • Judicialis

    BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 546 a; ; BGB § 743 Abs. 2; ; BGB § 921; ; BGB § 922

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsrecht bei gemeinsamer Giebelwand - Entschädigungsanspruch des Vermieters bei verspäteter Rückgabe der Mietsache als Entgeltforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Eigentumsverhältnisse an der Grundstücksgrenze nach Hausabriss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinsame Giebelmauer nach Abriss eines Hauses: Wer darf die freie Fläche zu Reklamezwecken nutzen? (IMR 2006, 167)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 772
  • BauR 2006, 1949 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.02.1965 - V ZR 247/62

    Gemeinschaftliche Giebelmauer

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Eine Giebelmauer ist sowohl nach ihrer objektiven Beschaffenheit wie nach der mit ihr von den Nachbarn (beim Bau und Anbau) verfolgten Zweckrichtung dazu bestimmt, von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück, nicht auch in Richtung auf das Nachbargrundstück benutzt zu werden (BGHZ 43, 127, 133).

    Nichts anderes gilt, wenn man in der Giebelmauer auch nach der Zerstörung des einen Hauses noch eine Grenzeinrichtung im Sinne der §§ 921, 922 BGB sehen will (vgl. BGH 43, 127, 134).

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Das wäre nur der Fall, wenn es vor oder bei Eintritt der Verzugsvoraussetzungen ausgeübt worden wäre, da der Gläubiger Gelegenheit haben muss, von seiner Abwendungsbefugnis (§ 273 Abs. 3 BGB) Gebrauch zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170).
  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Damit sind beide Grundstücksnachbarn Miteigentümer der Giebelwand geworden (vgl. BGHZ 43, 128, 129; BGHZ 78, 397, 398).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Der Verzug war auch nicht mit Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts beendet, da die Beklagte ihre Leistung nicht Zug um Zug gegen Ausstellung einer Rechnung angeboten hat (vgl. BGH NJW 1971, 421).
  • OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04

    Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
    Auch die Beklagte, die eine Rechnung gemäß § 14 UStG verlangt, sieht die Nutzungsentschädigung als Gegenleistung für erbrachte Leistungen und damit als Entgeltforderung an (vgl. auch OLG Rostock MDR 2005, 139).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08

    Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind als Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB angesehen worden: Mietzinsansprüche (OLG Rostock MDR 2005, 139), Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB (OLG Köln ZMR 2006, 772, 773) und der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB (OLG München MDR 2009, 339; a.A. KG Urteil vom 27. August 2009 - 23 U 52/09 - juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 28 U 224/11

    Anwaltshonorar; Verwirkung; Verjährung; Pflichten eines "Stempelanwalts";

    (1) Die eingeklagten Forderungen ließen sich allerdings als Entgeltforderungen im Sinne dieser Vorschrift einordnen, und zwar auch, soweit als Anspruchsgrundlage nicht § 535 Abs. 2 BGB (Miete), sondern § 546 a BGB (Entschädigung in Miethöhe bei verspäteter Rückgabe) im Raum stand (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.05.2006, 3 U 203/05, BeckRS 2006 09818).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2018 - 7 U 43/17

    Maschinenmiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses

    Bei dem Anspruch der Klägerin aus § 546a BGB auf Nutzungsentschädigung handelt es sich - ebenso wie bei dem Anspruch auf Mietzahlung - um eine Entgeltforderung im Sinne der §§ 286 Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006 - 3 U 203/05, ZMR 2007, 772).
  • OLG Hamburg, 17.08.2023 - 4 U 161/22

    Kann eine Nutzungsvereinbarung ein Mietverhältnis sein?

    Die Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB ist eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, da sie das Äquivalent für die (weitere) Nutzung der Mietsache ist (OLG Köln, Urteil vom 23. Mai 2006, Az: 3 U 203/05).
  • OLG Naumburg, 28.07.2022 - 2 U 4/22

    Splitterflächen - Landpachtvertrag: Rechtsfähigkeit einer Evangelischen

    Die Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Pachtsache ist eine Entgeltforderung i.S.v. §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 09.07.2004, 3 U 91/04, MDR 2005, 139, in juris Rz. 13; OLG Köln, Urteil v. 23.05.2006, 3 U 203/05, ZMR 2006, 772, in juris Rz. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11228
OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 33 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,11228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorläufige Unterbringung, Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70h; ; FGG § 70b Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906; FGG § 70h § 70b Abs. 1
    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorläufige Unterbringung - vorab Verfahrenspfleger bestellen!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine vorläufige Unterbringungsmaßnahme infolge eines ärztlichen Gutachtens wegen Fremdgefährdung oder Selbstgefährdung; Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers zur Wahrung der Rechte des Betroffenen vor der Anordnung oder der Genehmigung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Das Gericht hat bei einer Anordnung nach § 1846 BGB sicherzustellen, dass dem Betroffenen innerhalb weniger Tage ein zumindest vorläufiger Betreuer zur Seite steht (vgl. BGHZ 150, 45).

    Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Dennoch fehlt der sofortigen weiteren Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Denn der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör umfasst, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220; OLG-Report München 2006, 191 = FamRZ 2006, 729 LS).
  • BayObLG, 15.05.2002 - 3Z BR 163/00

    Umfang vormundschaftsgerichtlicher Unterbringungsanordnung - vorläufige

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Das Vormundschaftsgericht kann aber nach § 1846, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB eine Unterbringung anordnen, ohne zugleich einen Betreuer zu bestellen (BGHZ 150, 45 = FamRZ 2002, 744; BayObLG FGPrax 2002, 191).
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 17.09.2004 - 3Z BR 167/04

    Voraussetzungen vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; FamRZ 2005, 477; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
  • BayObLG, 08.04.1993 - 3Z BR 74/93

    Unterbringung; Genehmigung; Willen; Bestimmen; Auslegung; Staat; Recht; Erziehen;

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9160
OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
OLG München, Entscheidung vom 04.07.2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,9160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Abrechnungszeitraum, Anpassung an Kalenderquartal

  • Judicialis

    VBVG § 9

  • rechtsportal.de

    VBVG § 9
    Keine Verlängerung des Vergütungszeitraumes zur Anpassung der Betreuerabrechnung an des Kalenderquartal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer § 9 Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) widersprechenden Festsetzung der Betreuervergütung mit dem Ziel eines Gleichlaufs von Abrechnungszeitraum einerseits und Kalenderquartal andererseits

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

    Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden (MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 9 VBVG Rn. 9; OLG München BtPrax 2006, 184, 185).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der

    Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184).
  • LG Kassel, 20.09.2017 - 3 T 335/17

    Ändern sich die vergütungsrelvanten Umstände vor Ablauf eines Vergütungsmonats

    Für das zweite Abrechnungsquartal (4. - 6. Monat = 16.01.2017 - 15.04.2017), ein Betreuer muss nicht stets für die vergangenen drei Monate abrechnen, sondern kann auch die Vergütung für mehrere Abrechnungsquartale zusammen beantragen (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 -, Rn. 12, juris m. w. N.), es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen in Rechnung zu stellen (OLG München, Beschluss vom 04. Juli 2006 - 33 Wx 117/06 -, Rn. 9, juris), ergibt sich rechnerisch eine Vergütung in Höhe von 664, 40 EUR.
  • OLG München, 10.04.2008 - 33 Wx 195/07

    Betreuervergütung: Beginn des ersten Abrechnungsquartals in Übergangsfällen

    Bei Betreuungen, die ab Inkrafttreten des VBVG am 1.7.2005 angeordnet wurden, kann der Beginn des ersten Abrechnungsquartals daher nur der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Betreuerbestellung sein (Senatsbeschluss BtPrax 2006, 184).
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    Sinn dieser Regelung ist nur, ein praktikables Abrechnungsverfahren zu gewährleisten (vgl. Senatsentscheidung BtPrax 2006, 184 ff.).
  • OLG München, 12.10.2006 - 33 Wx 163/06

    Verfassungsmäßige Pauschalisierung des Stundensatzes der Betreuervergütung

    Es ist jedoch nach dem klaren Wortlaut des § 9 Satz 1 VBVG und dem Gesetzeszweck, die Abrechnung für die Gerichte zu vereinfachen, nicht zulässig, Teile von Abrechnungszeiträumen - wie hier den 6. bis 31.3.2006 in Rechnung zu stellen (Senatsentscheidung vom 4.7.2006 - 33 Wx 117/06, zitiert in juris; vgl. auch Fröschle aaO Rn. 335; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 4. Aufl. Rn.1406, 1407).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2006 - 13 T 1059/06
    Das OLG München hat mit Beschluss vom 04.07.2006 (AZ: 33 Wx 117/06 ) ebenfalls ausdrücklich klargestellt, dass für die Anwendung des § 9 VBVG darauf abgestellt wird, dass der periodische Abrechnungszeitraum des § 9 VBVG nur mit der wirksamen Anordnung der Betreuung beginnen könne.
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